Die nachstehenden Regelungen treten ab 1. Januar 2002 in Kraft und ersetzen die bisher bei den VDH-Vereinen/Verbänden gültigen Bestimmungen. Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung ist nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Abweichend hierzu gilt, dass bei der BHA/VT die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit ersatzlos entfällt, diese Prüfungsart auch nur berechtigt, den so geprüften Hund späterhin in der Sparte Agility vorzuführen, zur Vorführung in den Sparten FH, VPG und IPO ist der Nachweis der BH/VT erforderlich. Abnahmeberechtigt für die BH/VT und die BHA/VT sind ausschließlich VDH-Leistungsrichter, die auf einer Richterliste eines AZG-Mitgliedsvereines stehen. Die BHA/VT darf auch von Agility-Leistungsrichtern abgenommen werden. Das Prüfungsergebnis ist in dem entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken. BH-Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VDH-Fachausschuss VPG/Agility) angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden. Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter: Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende VDH-Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.
Allgemeine Bestimmungen
Unbefangenheitsprobe
Disziplinarrecht
A) Begleitungprüfung
auf einem Übungsplatz
Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung beginnt
und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade
neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das Einnehmen
der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In
der Grundstellung steht der HF in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung
ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann
als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen
des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug.
Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht
gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil
nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung
dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen
des Hundes an der linken Seite nicht zu, so darf der Hund analog an der
rechten Seite geführt werden. Der
LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen,
Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt.
Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach
jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine
neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher
Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss
der Hund bei Fuß geführt werden.
Halsbandpflicht/Mitführen der Leine
1. Leinenführigkeit (15 Punkte) Hörzeichen "Fuß"
Gruppe
Kehrtwendung (180°)
Die Durchführung der
Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als Linkskehrtwendung
gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF herumgehen, oder
die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund bleibt an der linken
Seite des HF) zeigen.
2.Freifolgen (15 Punkte)
Hörzeichen "Fuß"
Auf Anordnung des LR wird
der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine
um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils die vom Hund abgewandte
Seite) und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die
Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der
Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge
analog der Festlegungen zu Übung 1.
Schussabgabe (dieser Übungsteil entfällt
bei BHA/VT)
Die Schussabgabe erfolgt
während der Freifolge auf der ersten Geraden und bei der Übung
"Ablegen und Ablenkung". Es werden zwei Schüsse Kaliber 6 mm in einem
Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben. Der 1. Schuss hat in einer Entfernung
von ca. 15 Schritten zu erfolgen. Zeigt der Hund sich nicht neutral, steht
aber noch im Gehorsam des HF, so ist dies bedingt fehlerhaft. Kann der
HF den Hund nicht in das normale erwünschte Verhalten zurückbringen,
so scheidet der Hund aus der Prüfung aus.Volle Punktzahl kann nur
der Hund erhalten, der sich gegenüber allen Geräuschen neutral
verhält. In Zweifelsfällen ist der LR verpflichtet, die Neutralität
gegenüber dem Schuss in der Art festzustellen, dass er den HF auffordert,
den Hund anzuleinen. In einer Entfernung von ca. 15 Schritt werden durch
den LR erneut Schüsse abgegeben, wobei der Hund an durchhängender
Leine zu stehen hat.
3.Sitzübung (10 Punkte)
Hörzeichen "Sitz"
Von der Grundstellung aus
geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach
mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Sitz"
schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich
umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und dreht sich sofort
zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund
zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der
Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür
bis zu 5 Punkte abgezogen.
4.Ablegen
in Verbindung mit Herankommen Hörzeichen
"Platz", "Hier", "Fuß"
Von der Grundstellung aus
geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen "Fuß" geradeaus.
Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Platz"
schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich
umzudrehen, geht der HF noch 30 Schritt in gerader Richtung weiter, dreht
sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des
LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat
sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen.
Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund neben seinen HF zu
setzen. Bleibt
der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so
werden hierfür bis zu 5 Punkte abgezogen.
5.Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
B) Prüfung
im Verkehr
Allgemeines
Die nachfolgenden Übungen
finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten
Umfeld innerhalb geschlossener Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL
fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen,
Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr
darf nicht beeinträchtigt werden. Die
Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart
einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht
durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die einzelnen
Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser
Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit
bewegenden Hund maßgeblich. Die
nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können
durch den LR individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst
werden. Der LR ist berechtigt, bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde
Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.
Prüfungsablauf 1.
Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des LR begeht
der Führer mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt
auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der linken
Seite des Führers an lose hängender Leine – mit der Schulter
in Kniehöhe des HF– willig folgen. Dem
Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund
gleichgültig verhalten.
2. Begegnung mit Radfahrern
Der angeleinte Hund geht
mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem
Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem
Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen. Dabei werden
nochmals Klingelzeichen abgegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen,
dass sich der Hund zwischen Führer und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.
Der angeleint Hund soll sich
Radfahrern gegenüber unbefangen zeigen.
3. Begegnung mit Autos
Der HF geht mit seinem angeleinten
Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet.
Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während der
HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe
wird heruntergedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der
Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu liegen. Der
Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen
zeigen.
4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
Der HF geht mit seinem angeleinten
Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn,
ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut
Jogger auf Hund und HF zu und laufen direkt an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit
herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die
überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen.
Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in
die Sitz- oder Platzposition bringt. Statt
der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und HF überholen
und ihnen wieder entgegenkommen.
5. Begegnung mit anderen Hunden
Beim Überholen und
Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu
verhalten. Der Hundeführer kann das Hörzeichen "Fuß" wiederholen
oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.
6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein
gelassenen Hundes,
Verhalten gegenüber Tieren
Auf Anweisung des LR begeht
der Führer mit seinem angeleinten Hund den Gehweg einer mäßig
belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Führer auf
Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring
oder dergleichen. Der Führer begibt sich dann für zwei Minuten
außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen
oder liegen. Während
der Abwesenheit des Führers geht ein Passant (Auftragsperson) mit
einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf
Schritt am Prüfungshund vorbei. Der
alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers
ruhig verhalten. Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden)
hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes
Bellen) passieren lassen. Auf
Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.
Anmerkung Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.